Erkenntnis des Wiener Kontrollamts: "Gemischte Veranstaltungen sind nicht vergnügungssteuerpflichtig!"
Ich rate daher den Wiener VeranstalterInnen, ab sofort nur mehr Veranstaltungen zu organisieren, die einen "gemischten" Charakter
haben! Laut der aktuellen Erkenntnis des Wiener Kontrollamts müssen sogenannte "gemischte Veranstaltungen", bei denen Publikumstanz nur eines von mehreren Elementen des Events darstellt, keine Tanzsteuer bezahlen. Im Zuge der Überprüfung des Wiener Kontrollamtes - die von den Wiener Grünen gefordert wurde - ob das "Donauinselfest" nicht der Vergnügungssteuer unterliege, kam diese zur Erkenntnis, dass tatsächlich keine Vergnügungssteuer zu zahlen sei. Als Knackpunkt dabei wird ausgeführt, dass es sich um eine "gemischte Veranstaltung" handle, also um "eine Veranstaltung, die unterschiedliche Komponenten umfasse, wobei keiner dieser Komponenten ein prägendes Übergewicht zukomme" (Zitate aus dem Gutachten des Verfassungsdienstes). Da "für die Beurteilung einer Veranstaltung jenes Element maßgebend sei, das als charakteristisch für den jeweiligen Veranstaltungstyp angesehen werden müsse", und gemischte Veranstaltungen wie "Donauinselfest" oder Stadtfest" "eine Vielzahl durchaus unterschiedlicher Gestaltungen in sich vereinen" würden, fielen sie nicht unter den Steuertatbestand "Publikumstanz". Mit der Tanzsteuer sind in den letzten Jahren viele Jugendkultur-VeranstalterInnen schikaniert worden. Wenn die Stadtregierung ihre eigenen Werbesprüche wie "Bewegung findet Stadt" ernstnehmen würde, muss sie die Steuer sofort abschaffen! Info-Mailingliste "Tanzsteuer": Anmelden Dokumentation der bisherigen Debatte um die Vergnügungssteuer |