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Die heutige Gesetzesänderung des Veranstaltungsgesetzes bringt keine Verbesserungen.
VeranstalterInnen in Wien haben mit drei Problemen zu kämpfen: Tanzsteuer, kompliziertes Anmeldewesen und Einschränkungen bei der Nutzung des öffentlichen Raums“, konstatiert die Kultursprecherin der Wiener Grünen, Marie Ringler und weiter: „bei allem Verständnis für die Bedürfnisse der AnrainerInnen, die Novellierung des Veranstaltungsgesetzes bringt hier keine Verbesserungen, sondern prolongiert lediglich die Rechtsunsicherheit, sowohl für AnrainerInnen als auch für VeranstalterInnen.

Die Grünen kritisieren den Umstand, dass mit diesem Gesetzt noch immer nicht präzisiert wurde, wie laut man tatsächlich sein darf. Außerdem ist im Initiativantrag der SPÖ festgehalten, dass an einem Ort nur zehn Veranstaltungen pro Jahr stattfinden dürfen. Weitere Veranstaltungen bedürfen einer Ausnahmegenehmigung, was eine eklatante Einschränkung der Nutzung des öffentlichen Raums für Veranstaltungen bedeutet! Denn wie auch bei der Vergnügungssteuerpflicht für Tanz, obliegt es den Beamten zu entscheiden „ob“ jemand tanzt, und mit dem neuen Veranstaltungsgesetz wie hoch die Lautstärke tatsächlich sein darf.“

„Daher unsere Forderungen: Abschaffung der Tanzsteuer, die Vereinfachung der Veranstaltungsanmeldung und Auflagen und eine Öffnung des öffentlichen Raums für Veranstaltungen statt dessen Einschränkung“, so Ringler abschließend.



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