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030902_restititutionsberich
Die offenen Fragen zur Kunstrestitution in Wien werden leider nicht weniger.
Die offenen Fragen zur Kunstrestitution in Wien werden leider nicht weniger. Nach unserer Kritik am Resitutionsbericht der Stadt Wien und der daran angeschlossenen gemeinderätlichen Anfrage 020318_anfrage_Restitution (rtf, 27 KB) stellt sich leider heraus, dass trotz ausführlicher Beantwortung der ersten 60 Fragen noch viele offen sind.

Daher haben wir diese Woche eine weitere Anfrage eingebracht, die aus mehreren Fragenkomplexen besteht und im Kern folgendes aufzeigt:

1. Untersuchungszeitraum der Forschung:
Wie sich jetzt immer deutlicher zeigt, wurden bis dato (entgegen dem
Gemeinderatsbeschluss) nur Gegenstände, die in den jahren '38-'45 ins
Eigentum der stadt übergegangen sind, überprüft.
Die Beantwortung unserer ersten Anfrage lässt in den Formulierungen leider das Gefühl entstehen, dass auch keine Forschung für den zeitraum ab '45 geplant ist. Damit wird aber der Gemeinderatsbeschluss nur unvollständig umgesetzt und auch weniger getan als im Bund!

2. Personenkreis:
Aus der Beantwortung der ersten Anfragen ergeben sich Unklarheiten bezüglich der Sorgfalt bei der Überprüfung der Eigentümer der Gegenstände. Es scheint so, als ob nur die Identität des Einbringers (die ja oft nicht mit dem Eigentümer ident war!) überprüft wurde und keine weiteren Forschungen angestellt wurden in wie weit es sich bei dem Überbringer möglicherweise nicht um den Eigentümer gehandelt hat.

In der Liste der als "unbedenklich" eingestuften "Fälle" scheinen Personen auf, die der Anlaufstelle der Kultusgemeinde sehr wohl als verfolgte Personen bekannt sind, bzw. mit denen teilweise sogar Rückstellungsverfahren mit dem Bund laufen (dazu gibt es auch entsprechende Dokumenation). Damit erscheint die "Unbedenklichsbescheinigung" in einem etwas seltsamen
Licht. Es bedarf einer Offenlegung der Kriterien für die "Unbedenklichkeit".

3. Erbensuche:
Auch hier gibt es viele offene Fragen, vor allem was die Arbeit der
eingesetzten Restitutionskommission betrifft. Im Unterschied zur Regelung durch den Bund, entscheidet die Kommission erst über die Rückgabe, wenn die ErbInnen gefunden sind. Das ist in Hinblick auf das Alter der EigentümerInnen problematisch.

Alles in allem behandelt meine Anfrage 40 neue Fragen, von denen ich hoffe, dass sie Licht ins Dunkle bringen werden.

Text der Anfrage 020318_anfrage_Restitution (rtf, 27 KB)


Artikel: Kurier, 21.3.2002
Artikel: Presse, 21.3.2002