banner
m_01
Stoppt die Online-Überwachung! Jetzt klicken & handeln! Willst du auch an der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos und Materialien:
m_09
Einnahmen aus Vergnügungssteuer sollen zweckgewidmet zur Förderung der Kinos verwendet werden
Der Ball liegt jetzt bei SR Mailath-Pokorny und bei SR Rieder. Beide brauchen nur das Kinoförderungskonzept der Wiener Grünen aus dem Jahr 1998 umsetzen.
Die Grünen haben bereits 1998 – auf Basis einer Reform der Vergnügungssteuer - ein fundiertes Modell zur Kinoförderung vorgelegt, das auf große Zustimmung in der Filmbranche gestoßen ist. Dieses Modell führte nach Gesprächen mit der SPÖ zu einer Regierungsvorlage. Aufgrund des massiven Widerstandes der Wiener ÖVP und ihrer Kammerfunktionäre scheiterte die Umsetzung. 1999 startete der damalige Kulturstadtrat Peter Marboe mit einer Kinoförderung, die aufgrund ihrer Struktur kaum positive Entwicklungen eingeleitet hat.

Grüne Initiative für Kinos in Wien
Derzeit werden die großen Kinocenters durch das geltende Steuerrecht bevorzugt. Die Vergnügungssteuer tragen die Verleiher und der Kinobetreiber. Sie wird aber nicht vom Umsatz des gesamten Kinos, sondern pro Kinosaal berechnet. Prädikatsfilme sind von der Vergnügungssteuer befreit. Dies trifft derzeit auf fast alle Großfilme und Kassenschlager zu. Da die Einreichung für ein Prädikat ab 1. Jänner 2002 durchschnittlich öS 13.000,-- kostet, ergeben sich für kleinere Verleiher und kleinere Kinos von vornherein größere finanzielle Hürden.

Wir halten das derzeitige Vergnügungssteuer-Modell daher nicht für zeitgemäß:
Der ursprünglich angestrebte kulturelle Zweck wird nicht mehr erreicht. Die Vergnügungssteuer berücksichtigt in viel zu geringem Ausmaß die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der einzelnen Betriebe.

Wir schlagen daher eine radikale Änderung der bisherigen Regelung für die Vergnügungssteuerabgabe vor, mit dem Ziel, ertragsreichere Kinos - insbesondere Multiplexe - stärker zu belasten:

Die Vergnügungssteuerbefreiung für prädikatisierte Filme ist ersatzlos zu streichen.
Die Vergnügungssteuer ist nicht mehr pro Saal, sondern pro Kino abzurechnen.
Bis zu einem festzulegenden Bruttotagesumsatz (etwa öS 40.000,-) im Monatsschnitt ist keine
Vergnügungssteuer abzuführen. Für die nächsten öS 30.000,- beträgt die Vergnügungssteuer 6%, für die weiteren öS 30.000 (ab öS 70.000,-) 8% und ab öS 100.000 10%.

Mit dieser Maßnahme würden einerseits - aufgrund der Einnahmenaufteilung zwischen Kino und Verleih - indirekt auch die Großproduktionen mitbesteuert, andererseits wären zielgenau Kleinkinos bzw. kleine Filme begünstigt.

Die Einnahmen durch die Vergnügungssteuer sollen in Hinkunft nach objektiven Kriterien zweckgewidmet zur Förderung der Kinos verwendet werden und der Erhaltung und qualitativen Verbesserung der Infra- und Programmstruktur der Wiener Kinos dienen.


Die Kriterien für ein Vergabemodell:

1. Voraussetzungen
Zuschüsse und Prämien werden nur Kinos gewährt, die insgesamt nicht mehr als 1000 Sitzplätze haben. Ein Kino, das Zuschüsse oder Prämien beansprucht, hat als Grundvoraussetzung einen bestimmten technischen Standard in Bezug auf Bild und Tonqualität vorzuweisen.

2. Werbezuschüsse
erhalten Kinos, die selbst, d.h. ohne Verleih, ihr Programm bewerben
- mind. X mal/Jahr einen Programmfolder an x Privatadressen aussenden ( ÖS 150.000,-)
- mit einer eigenen homepage im Internet eigenständig ihre Filme vorstellen (ÖS 50.000,-)

3. Programm-Prämie
Grundstufe:
Einen Sockelbetrag von x ÖS erhält ein Kino, das pro Kalenderjahr mindestens zwölf Spielfilme programmiert, die in Wien mit nicht mehr als drei deutschen Kopien und insgesamt nicht mehr als fünf Kopien für mindestens drei Wochen gelaufen sind.

Programmzuschüsse:
erhalten Kinos, für die Programmierung
- eines eigenen Kinderprogrammes an 2 Nachmittagen während mind. 30 Wochen/Jahr, mit Filmen, die nicht im Hauptprogramm laufen (ÖS 50.000,- bis 70.000.-)
- von österreichischen Filme bis 4 Kopien in Wien mit mindestens zwei Wochen Laufzeit x ÖS
- von Dokumentarfilmen mit mindestens zwei Wochen Laufzeit x ÖS
- von Filmen in OmU mit mindestens drei Wochen Laufzeit X ÖS
- Retrospektiven und Sonderveranstaltungen