Ein Teil des Geldes aus der Erhöhung des Kulturförderungbeitrages sollte für mehr Medienvielfalt verwendet werden. Hier meine Idee eines Wiener Medienvielfaltsfonds.
Wer in Wien die ORF Gebühren entrichtet, der zahlt nicht nur an den ORF, sondern auch den sogenannten "Kulturförderungsbeitrag" direkt an die Stadt Wien. Dieser fließt derzeit gesetzlich zweckgebunden in "kulturelle Zwecke, insbesondere in die Altstadterhaltung". Anlässlich der von Finanzstadtrat Rieder angekündigten Erhöhung des Beitrags von 3,06 Euro auf 4,10 Euro pro Monat fordern wir nun ein Überdenken der Zweckwidmung, insbesondere der Widmung für die Altstadterhaltung.
ORF-Gebühren für Altstadterhaltung? Denn: wer ORF Gebühren bezahlt, der erwartet einen Beitrag zur Meinungsvielfalt zu leisten und nicht zur Denkmalpflege. Vor allem wo nicht unbeträchtliche Mittel des Altstadterhaltungsfonds an Gebäudeerhalter fließen, bei denen finanzielle Not kaum zu erkennen ist. So werden etwa Versicherungen dabei unterstützt gewinnbringende Immobilien zu sanieren. Ist die Vergoldung von Engerln und Geschäftsportalen aus Mitteln der Orf-Gebühren sinnvoll? Wir meinen: nein. Im Jahr 2005 wurden von der GIS 21.186.424,05 Euro eingehoben, in Zukunft ist angesichts der angekündigten 34%igen Erhöhung von einem jährlichen Betrag von etwa 28 bis 29 Millionen Euro auszugehen. Damit stehen etwa 6 bis 7 Millionen Euro jährlich zusätzlich zur Verfügung. Derzeit fließen von diesem Betrag etwa 4-5 Millionen jährlich in die Altstadterhaltung, der große Rest von 15 Millionen Euro in die allgemeine Kulturförderung. Wiener Medienvielfaltsfonds: Der Wiener Medienvielfaltsfonds soll medialer Konzentration und der Austrocknung intelligenter kultureller Medien entgegenwirken. Der öffentlich-rechtliche Auftrag kann nicht mehr ausschließlich dem ORF zugewiesen werden, sondern soll auch auf andere Medien ausgedehnt werden, weil vor allem dem Internet, aber auch anderen medialen Formen neben Print und TV/Radio eine immer größere Bedeutung zukommt. Der Wiener Medienvielfaltsfonds setzt auf Programm- statt Senderförderung und soll in erster Linie die mediale Berichterstattung mit kultureller Schwerpunktsetzung unterstützen. Vor allem kleineren Medien soll die Chance zur Verbreitung kultureller Inhalte geboten werden, um die Programm- und Meinungsäußerungsvielfalt zu fördern. Die Details Antragsberechtigte: Kriterien sollten öffentliches Interesse und das Fehlen ausreichender Finanzierungsmöglichkeiten sein. Antragsberechtigt sollen alle Medien (elektronisch und nicht-elektronisch) von primär publizistisch tätigen Vereinen sein, sofern sie in ihrer Eigentümerstruktur nicht zu einem großen Verlagshaus gehören, welches mit seinen Aktivitäten in zumindest einer Mediensparte mehr als 5% Marktanteil hält. Wesentlich sind eine unabhängige Jury und klare Kriterien für Medien aller Formate (elektronisch und nicht-elektronisch). Dotierung: Die Dotierung soll 4 Millionen Euro jährlich betragen Berichtlegung: jährlich, an den Landtag Budgetvergabe: jährlich zwei Mal erfolgend, durch eine wechselnde internationale Jury (besetzt mit unabhängigen ExpertInnen aus den Bereichen Medien und Kultur) Finanzierung: aus der oben erwähnten Landesabgabe aus den GIS-Gebühren Kontrolle: inhaltlich durch ein mit unabhängigen ExpertInnen besetztes Kuratorium, sowie durch das Kontrollamt hinsichtlich der zweckmäßigen Verwendung der Mittel und parteipolitischer Unabhängigkeit. Damit würde für die Altstadterhaltung weiterhin ein Betrag von etwa 3 Millionen Euro zur Verfügung stehen, der aber bei einem effizienteren Einsatz der Mittel (also nur Subventionierung jener die es wirklich benötigen) aus unserer Sicht durchaus ausreicht. Anlässlich der kommenden Gesetzesänderung zur Erhöhung der Gebühren im Landtag werden wir einen Abänderungsantrag einbringen, der die Zweckbindung an Medienförderung gesetzlich festschreiben soll. Noch mehr Hintergrund Infos gibts nachzulesen unter: http://wien.gruene.at/uploads/media/Hintergrund_GIS_Medienvielfaltsfonds.pdf |